Allgemeine und schulformspezifische Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 11.1.2021
Schnell geschrieben und verkündet. Ob den Lehrkräften unter den vorherrschenden digtalen Vorraussetzungen in Darmstadt an allen Schulen eine den SuS gerechte Umsetzung möglich ist, bleibt - wie immer - eine offene Frage.
Wichtig sind z.B. die Regelungen zu:
- Präsenzpflicht für Intensivklassen
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Dokumentation
- Fragen zur Leistungsfeststellung und Notengebung, u.a. Zeugnisnoten
- Vorschläge für Unterrichtsgestaltung bzgl. zu benotender Schülerleistungen
- Besonderheiten Religionsunterricht
- Regelungen für SuS mit sonderpäd. Förderbedarf
- Berufliche Schulen
- Umfangreiche Hinweise zum Unterricht in Abschlussklassen aller Schulformen (!)
- …
Ein Hinweis für Schulpersonalrät*innen zum Umgang mit der Frage evtl. anfallender Mehrarbeit:
Hierbei geht es um einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand nach §77 Abs. 1 Ziff. 2 HPVG, nämlich (der Hebung der Arbeitsleistung und) zur Erleichterung des Arbeitsablaufs. Sie befinden sich damit unmittelbar in der Mitbestimmung. Auch wenn der/die Schulleiter*in befugt ist, aufgrund der Kürze der Zeit eine Entscheidung nach §73 HPVG vorwegzunehmen, muss unverzüglich ein Mitbestimmungsverfahren eingeleitet werden und sie können dies dann auch noch mitgestalten.
Anlagen:
2 Schreiben jeweils des Ministerpräsidenten und des Kultusministers an die Eltern, ergänzende Informationen zum Schulbetrieb (wichtig), eine Mustervorlage zur Abmeldung vom Präsenzunterricht und Infos der GEW-Wiesbaden