|
Mitarbeitergespräche / Jahresgespräche Die GEW-Darmstadt hat mit allen Personalräten der Darmstädter Schulen eine Vorgehensweise für die Durchführung solcher Gespräche erarbeitet. Immer wieder wird berichtet, dass diese “Rückmeldegespräche” mit Anlass bezogenen Gesprächen verwechselt werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir, von Anlass bezogenen Gesprächen auszugehen und eine Person des Vertrauens hinzu zu ziehen.
In der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 4. November 2011 wird in § 17 ausgeführt:
(6) Die Lehrkräfte haben das Recht auf Führung von Jahresgesprächen nach Maßgabe des Erlasses Grundsätze über Zusammenarbeit und Führung in der hessischen Landesverwaltung vom 4. April 2007 (Staatsanzeiger S. 890) in der jeweils geltenden Fassung. Diese können durch alle Mitglieder der Schulleitung nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans geführt werden. Sie nehmen insoweit Aufgaben einer oder eines Vorgesetzten wahr (§ 87 Abs. 1 Satz 3 des Schulgesetzes, § 14 Abs. 1 Satz 3).
|